Haftstrafe für Ordensmann

02.04.2026 |

Ein katholischer Priester aus dem Erzbistum Freiburg ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Kirchenleitung reagierte selbstkritisch und zollte den Betroffenen Respekt, die bereit waren, über das Erlebte zu sprechen.  Der Pater war in der Seelsorgeeinheit Todtmoos tätig.

Die Selbstorganisation der Missbrauchsbetroffenen im Erzbistum Freiburg hat die wegen sexualisierter Gewalt, Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie ausgesprochene Verurteilung begrüßt. Dass das Landgericht München den Ordensmann und Priester zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt habe, sei in mehrfacher Weise bemerkenswert, erklärte der Betroffenenbeirat. „In der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche ist es der Regelfall, dass Taten verjährt sind, Täter längst gestorben sind oder Verfahren im Sande verlaufen“, hieß es. Für die Betroffenen sei das Urteil extrem wichtig, weil es ihre Glaubwürdigkeit wiederherstelle und dokumentiere.
 
„Einer der Betroffenen hat uns erzählt, dass er jahrelang selbst an den Geschehnissen gezweifelt hat. Weil man ihm nicht geglaubt hat. Diese Zeit ist jetzt vorbei. Und das ist eine riesige Erleichterung“, betonte der Beirat. Bis heute würden Priester vielfach überhöht und „auf ein Podest gestellt“. Das mache es für Opfer von Missbrauch so schwierig, gehört zu werden.
 
Der Betroffenenbeirat rief die Kirchenleitung dazu auf,  die Betroffenen zu unterstützen und Schlussfolgerungen zu ziehen. Im aktuellen Fall seien  Hinweise und Signale auf möglichen Missbrauch übersehen worden.
 
„Haben wir Signale übersehen?“
 
Das Erzbistum Freiburg hatte sich nach dem Urteil  selbstkritisch geäußert und dem Betroffenen, der die Strafanzeige ermöglichte, Respekt gezollt. „Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen.“ Dass Missbrauchstaten auf dem Gebiet des Erzbistums Freiburg geschahen und über lange Zeit unentdeckt blieben, "erfüllt uns mit Scham“, wie das Erzbistum erklärte. „Wir müssen heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden.“
 
Missbrauch in der Kirche - in München hat das Landgericht eine Haftstrafe gegen einen Ordensmann verhängt. 
 
Für die Erzdiözese Freiburg bestätigt dieser Fall, wie wichtig  eine „aktive Interventionskultur und eine gute Präventionsarbeit“ sei. „Wir nehmen dieses Urteil zum Anlass, erneut alle potenziell Betroffenen zu ermutigen, sich bei unseren Ansprechpersonen zu melden“, heißt es in einer Stellungnahme. In jedem Einzelfall werde versucht, die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Erlebten zu unterstützen.
 
Pater lebte im Schwarzwald
 
Das Landgericht München I hatte  den 58 Jahre alten Ordensmann und Priester wegen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs an zwei männlichen Jugendlichen sowie wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Pater des Paulinerordens, der damals in der Seelsorgeeinheit Todtmoos  lebte und arbeitete, hatte den Angaben zufolge 2005 mit zwei Jugendlichen das Münchner Oktoberfest besucht. Die sexualisierten Gewalttaten geschahen demnach später in dem von ihm reservierten Hotelzimmer. Die beiden Betroffenen hätten sich wegen ihres massiv angetrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu komme der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden worden seien.
 
Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Der Angeklagte hatte die Taten zum Auftakt des Prozesses eingeräumt und betont, die Verantwortung dafür übernehmen zu wollen. Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgestelle in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, wurde der Priester nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung („Nur Ja heißt Ja!") im Jahr 2016 geschehen wären, wie der Richter betonte.
 
Viel Alkohol und eigene Leinwand zum Filmeschauen
 
Während seiner Seelsorger-Tätigkeit in Baden-Württemberg hatte der Priester im Pfarrheim einen Raum mit Sitzgelegenheiten und einer Leinwand zum Schauen von Videos eingerichtet. Die männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren seines Pfarrverbands konnten dort ihre Freizeit verbringen. Dabei sei viel Alkohol getrunken worden. Die Betroffenen hatte der Priester dort kennengelernt und sie unter anderem zu Reisen eingeladen und ihnen teure Geschenke gemacht. Anfang 2023 hatte sich einer der Betroffenen dann der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Freiburg anvertraut und von den Übergriffen berichtet. Der Münchner Richter attestierte dem Paulinerorden korrektes Verhalten. Der Orden hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft gemeldet und dem Pater umgehend Berufsverbot erteilt.
 
Für die Leitung des Paulinerordens sagte Pater Jakob Zarzycki, der Vatikan habe parallel zum weltlichen Verfahren eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet. Weiter informierte die Ordensleitung darüber, dass der Verurteilte nach seiner Zeit im Erzbistum Freiburg von 2008 bis 2023 in zwei Pfarreien des Bistums Regensburg seelsorglich tätig gewesen sei. Hinweise auf weitere Missbrauchsvorwürfe seien dem Orden nicht bekannt, hieß es.                                         
 
KNA