Im Frühjahr 2024 haben die deutschen Bischöfe die Übersetzung des Zweiten Eucharistischen Hochgebets in Leichter Sprache befürwortet. Damit sollen alle bewusst und tätig am Gottesdienst teilhaben können – was Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung bislang nicht möglich war.
In diesen Tagen jährt sich die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Am 24. Februar 2009 hat Deutschland bestätigt, unter „Achtung der ihnen innewohnenden Würde“ für alle Menschen mit Behinderung den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (Artikel 1, UN-BRK) zu ermöglichen. Die Konvention markiert damit einen entscheidenden Schritt im Prozess der Umsetzung von Inklusion. Alle Bereiche von Gesellschaft sind seither aufgefordert, konkrete Schritte zur Umsetzung der Konvention zu gehen.
Theologisch wird aktuell immer deutlicher darauf verwiesen, dass inklusives Handeln zum Kernbereich christlicher Botschaft gehört: Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes und ist von Gott bejaht. Daraus ergeben sich Rechte für Menschen mit Behinderung und im Umkehrschluss Pflichten für die Kirche. Diese müssen sich im kirchlichen Leben in konkreten Inklusionsbemühungen zeigen, denn auch innerhalb von Kirche steht es noch aus, Inklusion als Selbstverständlichkeit zu leben und sich um ihre Umsetzung zu bemühen.
„Als es Abend wurde, begab er sich mit den zwölf Jüngern zu Tisch ...“ (Matthäus 26, 17-30) Manuela Steffan hat „Das Abendmahl“ nach Matthäus farbenfroh dargestellt.
Die liturgisch vollzogene „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11), die Feier der Eucharistie, ist seit dem vergangenen Jahr ohne Weiteres inklusiv gestaltbar: Im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung 2024 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Übersetzung des Zweiten Eucharistischen Hochgebets in Leichter Sprache zur Erprobung gutgeheißen – nach langjähriger Vorarbeit der Pastoralkommission. In der pastoralen Einführung zum Hochgebetstext nennen die Bischöfe die Notwendigkeit, Texte und Riten anzupassen, wenn Menschen mit kognitiver Einschränkung Teil der Feiergemeinde sind.
Das Grundprinzip liturgischen Feierns ist die volle, bewusste und tätige Teilnahme aller, die vom „Wesen der Liturgie selbst verlangt“ wird (SC 14). Denjenigen, denen umfassende Teilnahme in der Vergangenheit nicht uneingeschränkt möglich war, soll das Hochgebet in Leichter Sprache diese jetzt ermöglichen. Günter Hirsch, Vorsitzender des Heimbeirates und Oberministrant im St. Josefshaus in Rheinfelden-Herten, sagt über Leichte Sprache in der Liturgie: „Leichte Sprache im Gottesdienst ist wichtig. Leichte Sprache kann man verstehen.“ Auch Jochen Straub, seit vielen Jahren verantwortlich für Inklusive Seelsorge im Bistum Limburg, der an der Vorlage des Hochgebets für die Bischöfe mitgearbeitet hat, sagt: „Das Hochgebet in Leichter Sprache ist zentraler Ausdruck davon, dass alle Menschen ein Recht auf Teilhabe an Religion haben“.
Keine Fach- und Fremdwörter, keine Metaphern, kein Genitiv ...
Leichte Sprache verfolgt das Ziel, komplexe Inhalte so zu übertragen und grafisch darzustellen, dass Menschen mit geringer Lesekompetenz Texte erfassen und verstehen können. Primäre Zielgruppe sind Menschen mit kognitiver Behinderung. Einige Grundregeln sind schnell benannt: keine Fach- und Fremdwörter, keine Metaphern und Abkürzungen, kein Genetiv und wenig bis keine Substantive, dafür Verben und geläufige Wörter. Sätze werden kurzgehalten und Lesende aktiv angesprochen: „Jesus ist gestorben. Jesus ist auferstanden. Das feiern wir. Dieses Brot ist Jesus. Dieser Wein ist Jesus. Gott, wir bringen dir dieses Brot und diesen Wein. Wir dürfen davon essen. (Wir dürfen davon trinken.) Lass uns ganz zu Jesus gehören. Lass uns eine Gemeinschaft sein.“ Die Verwendung von Präsens spricht die Mitfeiernden direkt an, sodass sie sich in das Geschehen hineingenommen fühlen.
Diese genannten Grundregeln stellen die vermutlich größte Herausforderung beim Übertragen liturgischer Texte in Leichte Sprache dar, denn diese sind geprägt von Bildsprache und Metaphern. Sicherlich auch deshalb liegt das zur Erprobung approbierte Eucharistische Hochgebet nicht vollständig in Leichter Sprache vor, sondern stellt eine Mischform dar. Einzelne Abschnitte bleiben unverändert in der Fassung, wie sie das Deutsche Messbuch bereithält, um – wie es in der Einführung zum Hochgebetstext heißt – einen Wiedererkennungsmoment zu schaffen. Unverändert blieben dabei etwa der Eröffnungsdialog sowie die Einsetzungsworte.
„Ich habe das Hochgebet heute viel bewusster wahrgenommen“
Pfarrer Josef Rösch aus der Seelsorgeeinheit Rust hat das Hochgebet bereits mehrfach verwendet: „Es sind fast immer einzelne Menschen mit kognitiven Einschränkungen in der Sonntagsmesse. Mehrere kenne ich persönlich. Vielleicht ist manchmal nur ein einziger da. Ist es nicht ein starkes Zeichen, wenn ich mich bei der Auswahl des Hochgebets hin und wieder an diesem einen Menschen oder de wenigen orientiere? Ich glaube, auch so geschieht Inklusion.“ Er hat nach dem Gottesdienst viel Lob für die Verwendung des Hochgebets erhalten, auch von Gottesdienst-Besucher*innen ohne kognitive Einschränkungen: „Ich habe das Hochgebet heute viel bewusster wahrgenommen.“ Oder: „Ich konnte intensiver dabei sein.“ Dies zeigt, dass das Hochgebet nicht nur für Menschen mit kognitiver Behinderung ein Gewinn ist, sondern für alle ein positiver Perspektivwechsel sein kann.
Das Hochgebet ist mittlerweile über das Liturgische Institut in Trier als Druckversion erhältlich. Pfarrer Josef Rösch freut sich: „Musste ich letztes Jahr noch mit einem unformatierten Ausdruck umgehen, habe ich jetzt die schöne Ausgabe des liturgischen Instituts zur Hand, die das Vortragen des Hochgebets nochmals erleichtert.“
Wenn Liturgie wirklich inklusiv sein soll und sie die Mitfeier von Menschen mit Behinderung nicht nur ermöglichen soll, sondern grundsätzlich verstehen, braucht es den Mut zum Perspektivenwechsel. Es ist auch eine Haltungsfrage, ob und inwiefern man Menschen mit Behinderung in die Feier einbeziehen möchte. Auch Josef Rösch hatte anfänglich Bedenken: „Im Vorfeld habe ich mit mir gerungen: Ist das Hochgebet in Leichter Sprache im Blick auf die Mitfeiernden angemessen? Wirkt es möglicherweise deplatziert?“ Das Hochgebet habe ihn letztendlich jedoch für sein gesamtes liturgisches Sprechen in den frei zu gestaltenden Teilen sensibilisiert.
Die Bestätigung des Hochgebets durch die Bischofskonferenz steht noch aus und ist wohl erst nach der Probephase angestrebt. Dafür sollte der Text nun möglichst häufig verwendet werden.
Isabelle Molz, Dekanatsreferentin Endingen-Waldkirch und Hanna Braun, Bildungsreferentin für Inklusion im Seelsorgeamt
Das Hochgebet in Leichter Sprache ist online zu finden unter www.ebfr.de Stichwort „Hochgebet in Leichter Sprache“. Die Printversion ist bestellbar online unter: shop.liturgie.de