Kardinal Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare

22.04.2026 |

Münchens Erzbischof Kardinal Marx will den seelsorglichen Umgang mit homosexuellen Paaren künftig liberaler regeln. Von einer ökumenischen Arbeitsgruppe gibt es dafür Applaus.

Kardinal Reinhard Marx ist seit 2008 Erzbischof von München und Freising.
 
Die ökumenische Arbeitsgruppe "Homosexuelle und Kirche" begrüßt die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Umsetzung einer Handreichung, nach der auch homosexuelle Paare kirchlich gesegnet werden können. In einer Erklärung am Mittwoch in Nürnberg hieß es, damit könne Liebenden, die sich nach der Definition der katholischen Kirche in "irregulären" Lebenssituationen befinden, der Segen Gottes zugesprochen werden, also etwa gleichgeschlechtlichen und anderen queeren Paaren, aber auch wiederverheirateten Geschiedenen.
Auch wenn die Handreichung mit dem Titel "Segen gibt der Liebe Kraft" hinter den Erwartungen der katholischen Reformbewegung des Synodalen Wegs zurückbleibe, stelle die Entscheidung von Marx doch einen Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation dar, in der vielen Menschen der Segen der Kirche verweigert werde, so die Arbeitsgruppe.
 
Kein Flickenteppich
Sie bekundete zugleich Hoffnung, dass weitere Bistümer dem Beispiel von München und Freising folgen. "Bei Segnungen für queere und geschieden-wiederverheiratete Paare darf es in Deutschland nicht zu einem Flickenteppich kommen", betonte Steffen Schille, Vorstandsmitglied von "Homosexuelle und Kirche".
Die Deutsche Bischofskonferenz und die Laienvertretung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hatten die Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft", die eine Anregung des früheren Papstes Franziskus aufnimmt, im April 2025 verabschiedet. Die Glaubensbehörde im Vatikan erhob allerdings Einwände gegen die Umsetzung.
 
Umsetzung der DBK Handreichung
Wie der BR berichtet, hat Marx in einem aktuellen Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger in seinem Verantwortungsbereich eine entsprechende Handreichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des ZdK "als Grundlage pastoralen Handelns" empfohlen. Da Bischöfe  in der Führung der Diözese weitgehend frei sind, muss die Handreichung in das örtliche Kirchenrecht überführt werden.  Diesen Schritt hat Marx mit seinem aktuellen Schreiben getan und in seinem Bistum eine kirchenrechtliche Grauzone beendet. Denn auch schon vorher haben Seelsorger Paare gesegnet, die nicht regulär verheiratet sind. Das Erzbistum ist nun das vierte Bistum, in dem die Handreichung eingeführt wurde; nach den Bistümern Limburg, Trier und Rottenburg-Stuttgart – trotz der Einwände des Vatikans.