Blanker Hass

07.08.2023 |

Mit Koranverbrennungen missbrauchen Akteure ein Freiheitsrecht.

Bücherverbrennungen wecken entsetzliche Erinnerungen an das Dritte Reich. Oder wahlweise auch an die dunklen Jahre der katholischen Inquisition in der frühen Neuzeit. Damals wurden Schriften den Flammen überantwortet,  die der eigenen Doktrin im Wege standen. Ideen sollten ausgemerzt, Gedanken unwiderruflich zerstört werden. 

Solcherlei wähnte man lange vergessen und umso mehr fällt aus der Zeit, was da aus Schweden gemeldet wird: Immer wieder treten dort selbst ernannte Protestierer auf, die in aller Öffentlichkeit den Koran verbrennen. Sie berufen sich auf das verbriefte Recht der Meinungsfreiheit, doch was sie da tun, ist ein Zeichen von bloßem Hass. Verbrennen ist keine Meinungsäußerung, Zündler kritisieren nicht, sie vernichten. Und eine Vernichtung fällt nicht unter die Meinungsfreiheit, erst recht nicht, weil die schändlichen Aktionen auch Ansätze zum so notwendigen Dialog vernichten. 

Besonders verwerflich an dem Treiben im hohen Norden ist, dass es mittelbar das Zusammenleben von Christen und Muslimen an weit entfernt liegenden Orten belastet – im Nahen Osten etwa, wo das Nebeneinander der Religionen ohnehin fragil ist und wo ein gutes Miteinander existenzsichernd ist. Es ist eine gefährliche Reibung, die durch die verqueren Protestaktionen entsteht. Denn sie insinuieren auch einen unauflösbaren Widerspruch zwischen tradierten, theokratisch legitimierten Lebensstilen und Gesellschaftsformen, die auf Demokratie und den Werten der Aufklärung basieren: Während die eine Seite munter unter dem vermeintlich schützenden Deckmantel der Freizügigkeit hetzen und provozieren darf, muss die andere Seite still leiden.

Christen wissen was es bedeutet, wenn religiöse Symbole geschändet werden. In französischen Kirchen war dies zuletzt vermehrt der Fall, in Deutschland vergeht auch kaum eine Woche, in der zerstörerische Übergriffe auf Kruzifixe oder Heiligenbilder gemeldet werden. Solche Zerstörungswut dikreditiert sich selbst; die Akteure der Koranverbrennungen aber nehmen billigend in Kauf, dass ein demokratisches Freiheitsrecht missbraucht wird. Proteste sind von den Verfassungen geschützt, nicht aber Hass und Hetze. Die gibt es im Übrigen überall. Erst recht und vor allem in der schönen neuen digitalen Welt, den sozialen Netzwerken – und dort zeigt sich der Rechtsstaat ziemlich machtlos, sie einzudämmen.
 
Klaus Gaßner